Alternative Kausalität (Strafrecht)

Definition

Die alternative Kausalität liegt vor, wenn mehrere unabhängig voneinander gesetzte Bedingungen den Erfolg gleichzeitig verursachen, wobei jede für sich zur Erfolgsherbeiführung ausgereicht hätte.

Die alternative (Doppel-)Kausalität bildet die Gegenfigur zur kumulativen Kausalität und ist ein beliebtes Prüfungsthema: Weil sich jede Bedingung hinwegdenken ließe, ohne dass der Erfolg entfiele, versagt die conditio-Formel und wird um die Ergänzungsformel erweitert. Klausurrelevant sind die korrekte Formulierung dieser Modifikation und die Abgrenzung zur kumulativen Konstellation. Die Grundlagen dazu vermittelt der Artikel zu den Grundlagen des Strafrechts.

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