Definition
Nach der Äquivalenztheorie ist jedes positive Tun kausal, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele.
Weil die Äquivalenztheorie nahezu jede Bedingung als kausal erfasst, führt sie in Extremfällen zu untragbar weiten Ergebnissen - etwa wäre danach auch die Mutter eines Täters für dessen Taten kausal. Um diese Weite sachgerecht einzuschränken, wird die Kausalität nicht durch eine eigene, engere Kausalitätstheorie korrigiert, sondern auf einer zweiten Prüfungsstufe durch die Lehre von der objektiven Zurechnung normativ begrenzt. Besondere Schwierigkeiten bereiten zudem alternative, kumulative und hypothetische Kausalverläufe, bei denen die Grundformel modifiziert angewendet werden muss.
Vertiefend: Kausalität im Strafrecht.
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