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Definition: Absolute Fixschuld

Definition

Absolute Fixschuld bedeutet, dass die Einhaltung der Leistungszeit nach Vertragszweck und jeweiliger Interessenlage so wesentlich ist, dass eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellt, die Leistung also nicht mehr nachholbar ist (Unmöglichkeit, § 275 I BGB).

Ob ein absolutes oder nur relatives Fixgeschäft vorliegt, ist im Wege objektivierter Auslegung anhand von Vertragszweck und Interessenlage der Parteien zu ermitteln – eine ausdrückliche Vereinbarung ist nicht zwingend erforderlich. Die Einordnung entscheidet, ob Rücktritts- und Schadensersatzansprüche eine Fristsetzung voraussetzen. Einen Überblick über beide Fixschuldarten bietet der Artikel zur Fixschuld.

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