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Grundlagen

Fixschuld

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Schuldrecht AT

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Grundlagen

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Fixgeschäft
Fixschuld
Unmöglichkeit
Handelskauf
Absolute Fixschuld
Relative Fixschuld
Fristsetzung
Fixhandelskauf
§ 275 BGB
§ 323 BGB
§ 376 HGB
§ 271 BGB
§ 280 BGB
§ 283 BGB
§ 286 BGB
§ 326 BGB

I. Einleitung

Bei der Fixschuld (oder: Fixgeschäft) wird ein konkreter Leistungszeitpunkt vereinbart. Je nach Willen der Parteien kann die Nichteinhaltung dieses Zeitpunkts unterschiedliche Rechtsfolgen haben. Insoweit wird zwischen dem absoluten und relativen Fixgeschäft unterschieden. Bedeutung erfährt diese Vereinbarung insbesondere im Zusammenhang mit der Tatbestandsvoraussetzung der Fristsetzung im Rahmen des Rücktritts sowie im Kontext der Unmöglichkeit.

Ob ein und welches Fixgeschäft vorliegt, ist durch eine objektivierte Auslegung zu ermitteln.

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