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Definition: Absichtsprovokation

Definition

Die Absichtsprovokation beschreibt ein Vorverhalten, das den Eintritt der Notwehrlage (§ 32 StGB) absichtlich mitverursacht und in räumlich-zeitlichem Zusammenhang mit ihr steht.

Bei der Absichtsprovokation nutzt der Täter die Notwehrlage nur als Vorwand, um sein eigentliches Ziel – die Verletzung des Angreifers – unter dem Deckmantel der Rechtfertigung zu erreichen. Nach ganz herrschender Meinung entfällt das Notwehrrecht in diesen Fällen vollständig, da der Rechtsmissbrauch bereits auf der Ebene der Gebotenheit zu verorten ist. Abzugrenzen ist die Absichtsprovokation von der bloß schuldhaften (verschuldeten) Provokation, bei der das Notwehrrecht lediglich eingeschränkt, nicht aber ausgeschlossen wird. Vertiefend: Notwehr (§ 32 StGB).

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