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Definition: Absicht

Definition

Mit Absicht handelt ein Täter, wenn es ihm gerade auf die Verwirklichung des Tatbestandes ankommt.

Die Absicht bildet als dolus directus 1. Grades die intensivste Vorsatzform und wird von zahlreichen Tatbeständen als besonderes subjektives Merkmal vorausgesetzt, etwa der Zueignungsabsicht bei § 242 StGB oder der Bereicherungsabsicht bei § 263 StGB. Nicht erforderlich ist, dass der Taterfolg das eigentliche Handlungsziel ist – ausreichend ist, dass er als notwendiges Zwischenziel zielgerichtet angestrebt wird, selbst wenn die Erfolgswahrscheinlichkeit gering erscheint. Klausurrelevant ist die Abgrenzung zum bedingten Vorsatz (dolus eventualis). Vertiefend: Vorsatzformen.

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