Definition
Absetzen helfen ist die unselbstständige Unterstützung des Vortäters in dessen wirtschaftlichem Interesse beim Absetzen der Sache (§ 259 I StGB).
Absetzen helfen ist von der eigenständigen Tatvariante des Absetzens strikt abzugrenzen: Während der Absetzende selbst im eigenen oder fremden Interesse tätig werden kann, unterstützt der Absatzhelfer stets fremdnützig, ohne selbst Vertragspartner zu werden. Ein Klassiker der Klausurbearbeitung ist zudem die Abgrenzung zur strafloser Beihilfe zur Vortat. Ausführlich mit Prüfungsschema und Streitständen im Artikel § 259 StGB (Hehlerei).
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