Religiöse Symbole im staatlichen Raum gehören zu den absoluten Klassikern im Öffentlichen Recht – und sind gleichzeitig ein dankbares Klausurthema. Mit Urteil vom 08.07.2025 (7 BV 21.336) hatte der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erneut über ein solches Spannungsfeld zu entscheiden: Darf ein Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums hängen – oder verletzt dies die negative Religionsfreiheit von Schülerinnen und Schülern?
Der Fall ist hochgradig examensrelevant, weil er
Grundrechtsdogmatik (Art. 4 GG),
die staatliche Neutralitätspflicht,
prozessuale Fragen der Klageart (§ 43 VwGO)
undstaatshaftungsrechtliche Institute (öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch)
in einer einzigen Konstellation miteinander verzahnt.
Arbeite hier den Fall anhand unserer geführten Falllösung durch.



