Definition
Der Wiederbeschaffungsaufwand ist der Wiederbeschaffungswert der Sache abzüglich des Restwerts der beschädigten Sache.
Der Wiederbeschaffungsaufwand spielt vor allem bei der fiktiven Schadensabrechnung nach Verkehrsunfällen eine zentrale Rolle. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungsaufwand deutlich (sog. 130-Prozent-Grenze), liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor und der Geschädigte kann grundsätzlich nur den Wiederbeschaffungsaufwand verlangen. Maßgeblich ist das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 249 II 1 BGB. Abzugrenzen sind Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten, deren Zusammenspiel die Höhe des Ersatzanspruchs bestimmt. Die Grundsätze der Schadensbemessung vertieft der Beitrag Art und Umfang des Schadensersatzes (§§ 249 ff. BGB).
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