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Definition: Vollstreckungsvereitelung

Definition

Vollstreckungsvereitelung (§ 258 II StGB) ist eine Maßnahme, die verhindert, dass eine gegen einen anderen verhängte Strafe vollstreckt wird.

Die Vollstreckungsvereitelung bildet die zweite Tatbestandsvariante der Strafvereitelung nach § 258 StGB und schließt an die Verfolgungsvereitelung des § 258 I StGB an, sobald bereits eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Klausurrelevant ist die Abgrenzung beider Varianten anhand des Verfahrensstadiums sowie die Anwendung des persönlichen Strafausschließungsgrundes nach § 258 VI StGB zugunsten von Angehörigen des Verurteilten, die sich auf familiäre Solidarität berufen können.

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