Definition
Nachkonstitutionelle Gesetze sind Gesetze im formellen Sinn, die nach Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 erlassen wurden.
Vorkonstitutionelle Gesetze sind Normen, die vor dem 23. Mai 1949 erlassen wurden (also z. B. Reichsgesetze, NS-Normen, Landesgesetze aus der Weimarer Zeit oder älter).
Die Abgrenzung zwischen nach- und vorkonstitutionellen Gesetzen ist beim Vorlagegegenstand der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 I GG entscheidend, da nur formelle, nach dem 23. Mai 1949 erlassene Gesetze ohne Weiteres vorlagefähig sind. Vorkonstitutionelle Normen können ausnahmsweise einbezogen werden, wenn der Gesetzgeber sie erkennbar in seinen Willen aufgenommen hat. Der vollständige Prüfungsaufbau findet sich im Artikel zur Konkrete Normenkontrolle, Art. 100 I GG.
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