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Definition: Gesundheitsverletzung

Definition

  • Eine Gesundheitsverletzung i.S.d. § 823 I BGB liegt bei der Beeinträchtigung der inneren Funktionen des Körpers vor. Hierzu zählt jedes Hervorrufen oder Steigern eines von den normalen körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden Zustandes.

  • Die Verletzung des Körpers ist die Verletzung der körperlichen Integrität.

Im Rahmen des § 823 I BGB stehen Körper- und Gesundheitsverletzung als eigenständige Rechtsgutsverletzungen nebeneinander, überschneiden sich in der Praxis aber häufig. Während die Körperverletzung an die äußere körperliche Unversehrtheit anknüpft, erfasst die Gesundheitsverletzung auch rein innere, nicht substanzverletzende Beeinträchtigungen wie das Auslösen einer Krankheit, einer Infektion oder einer psychischen Störung mit Krankheitswert. Nicht jede unangenehme Empfindung genügt: Erforderlich ist eine objektiv feststellbare nachteilige Abweichung vom Normalzustand der körperlichen Funktionen. Klassische Fallgruppen sind etwa die Ansteckung mit einer Krankheit oder psychische Traumatisierungen durch einen Schockschaden.

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