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Definition: Gestaltungsrecht

Definition

Ein Gestaltungsrecht ist ein subjektives Recht, bei dem durch einseitige Erklärung eine unmittelbare Änderung einer Rechtslage herbeigeführt wird.

Klassische Beispiele sind Anfechtung, Rücktritt, Kündigung und Aufrechnung. Gestaltungsrechte sind grundsätzlich bedingungsfeindlich und ab ihrer Ausübung unwiderruflich, da der Erklärungsgegner nicht dauerhaft in der Schwebe gehalten werden soll. Sie stehen den Ansprüchen gegenüber, die auf ein Verhalten des Anspruchsgegners gerichtet sind, während Gestaltungsrechte unmittelbar in die Rechtslage eingreifen, ohne dass es einer Mitwirkung des anderen Teils bedarf.

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