Definition
Erziehung beschreibt die geistige, moralische und soziale Entwicklung des Kindes und die Elternpflicht, das Kind auf ein eigenständiges Leben in der Gesellschaft vorzubereiten (Art. 6 II 1 GG). Dies umfasst die moralische Wertevermittlung, die Bildung und Förderung sowie die Eigenständigkeit und Mündigkeit.
Der Erziehungsbegriff ist zentraler Bestandteil des Elternrechts aus Art. 6 II 1 GG und steht in engem Zusammenhang mit Art. 4 I GG sowie Art. 7 II GG, etwa bei der religiösen Erziehung des Kindes. Er markiert zugleich die Grenze zum staatlichen Wächteramt nach Art. 6 II 2 GG, das eingreift, wenn Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht gerecht werden. Näheres dazu im Artikel zu Art. 6 GG (Ehe und Familie).
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