I. Einleitung
Da Gerichtsverfahren in der Praxis oft Monate oder sogar Jahre dauern können, sieht das Prozessrecht Formen des vorläufigen Rechtsschutzes vor. Dies haben den Zweck, dass nicht durch den Ablauf der Zeit „vollendete Tatsachen“ geschaffen werden und die Parteien später ihr eigentliches Rechtsschutzziel nicht erreichen können. So könnte zum Beispiel ein Schuldner sein Vermögen „auf die Seite bringen“ und umgekehrt haben Gläubiger gerade in dringenden Fällen ein Interesse an einer möglichst zeitnahen Entscheidung. Der vorläufige Rechtsschutz ermöglicht durch eine geringere Prüfungstiefe (sogenanntes summarisches Verfahren) eine schnellere Entscheidung, die aber - da sie ja gerade nur vorläufig sein soll - besonderen Regelungen unterliegt.
Und genau das macht sie auch für die Klausur interessant, denn hier können besondere prozessuale Konstellationen abgefragt und dennoch eine volle materiell-rechtliche Prüfung vorgenommen werden. Zwar wird keine vertiefte Kenntnis wie im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage erwartet, dennoch sollten aber die wesentlichen Normen und der grobe Prüfungsaufbau der verschiedenen Arten des vorläufigen Rechtsschutzes bekannt sein. Im Übrigen genügt eine Gesetzeslektüre, ohne dass es auf Spezialkenntnisse ankäme.
Im Zivilrecht wird zwischen zwei Arten des vorläufigen Rechtsschutzes unterschieden.



