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Die einzelnen Grundrechte

Art. 13 I GG (Unverletzlichkeit der Wohnung)

Teilgebiet

Grundrechte

Thema

Die einzelnen Grundrechte

Tags

Jedermannsrecht
Wohnung
Betriebs- und Geschäftsräume
Hausbesetzer
Durchsuchung
Online-Durchsuchung
Akustische Überwachung
Lauschangriff
Qualifizierter Gesetzesvorbehalt
Art. 13 GG
Verfassungsunmittelbare Schranke
Art. 12 GG
Art. 14 GG
Art. 2 GG
Art. 1 GG
Art. 17a GG

I. Einleitung

Art. 13 I GG schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung und gewährleistet dem Einzelnen dadurch einen Rückzugsraum, in dem er vor staatlicher Einflussnahme sicher ist, und sichert die private Lebensgestaltung ab. Art. 13 GG hat eine hohe Bedeutung im Spannungsfeld zwischen individuellen Grundrechten und staatlichen Interessen, etwa im Bereich der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr. Dieses Spannungsverhältnis macht das Grundrecht nicht nur praktisch relevant, sondern auch zu einem wichtigen Thema für Klausuren.

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