I. Einleitung
Unentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten stellen im Familienrecht häufiges Klausurthema dar, welches aber auch komplex sein kann. Sie können in Form klassischer Schenkungen auftreten oder als sogenannte „unbenannte ehebedingte Zuwendungen“, je nachdem, ob die Leistung aufgrund einer auf Dauer angelegten ehelichen Bindung oder aus rein freigiebiger Motivation erfolgt. Gerade bei Trennung und Scheidung kann die Frage nach der rechtlichen Einordnung dieser Zuwendungen für die Betroffenen erheblichen finanziellen Einfluss haben. Während echte Schenkungen in der Regel den Bestimmungen der §§ 516 ff. BGB unterliegen, kommen bei unbenannten Zuwendungen oft die Besonderheiten des Familienrechts zum Tragen, sodass beispielsweise eine Rückforderung nach allgemeinen bereicherungsrechtlichen Grundsätzen nicht ohne Weiteres möglich ist. Mit diesen Fragen beschäftigt sich dieser Artikel.



