I. Einleitung
Manche Rechtsgebiete wie das Verwaltungsprozessrecht können, gerade am Anfang, sehr unübersichtlich sein. In diesem Artikel soll es daher um die Systematik und eine allgemeine Übersicht über das Verwaltungsrecht gehen.

Merke
Die einzelnen Textfelder in der Übersicht stellen jeweils einen Lexikonartikel im Verwaltungsprozessrecht dar. Die Pfade zeigen systematische Verbindungen zwischen den Artikeln an. Die Doppelpfeile zeigen an, wo Abgrenzungen vorgenommen werden müssen beziehungsweise bestehen.
II. “Vor der Klammer”
Der Grundlagenartikel vermittelt eine Übersicht über das Grundschema der verwaltungsgerichtlichen Klage. Diesen solltest du dir als Erstes durchlesen, da die anderen Artikel inhaltlich auf diesem aufbauen.
Zum Prüfungspunkt Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs” findest du hier detailliertere Ausführungen.
Im Artikel zur Fristberechnung in der VwGO findest du alle Informationen zum Thema Fristen, deren Berechnung und was für Folgen es hat, wenn Fristen verpasst werden.
Der Artikel zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt gilt ebenfalls für alle Klagearten.
III. Die Klagen vor dem Verwaltungsgericht
Es gibt verschiedene Klagearten, die beim Verwaltungsgericht erhoben werden können. Diese unterscheiden sich nach dem Klagebegehren (§ 88 VwGO):
Die Anfechtungsklage auf Aufhebung eines belastenden Verwaltungsakts
Die Drittanfechtungsklage eines Dritten auf Aufhebung eines ihn belastenden und den Adressaten begünstigenden Verwaltungsakts
Die Verpflichtungsklage auf Erlass eines begünstigenden Verwaltungsakts
Die allgemeine Leistungsklage auf Vornahme eines begünstigenden Realakts oder Unterlassen eines belastenden Realakts
Die Feststellungsklage auf Feststellung des Bestehens/Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts
Die Fortsetzungsfeststellungsklage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts nach dessen Erledigung
Das Normenkontrollverfahren vor dem OVG zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer landesrechtlichen Rechtsverordnung oder Satzung
Im Rahmen der Klagearten können zudem die Klagehäufung und Annexanträge relevant sein, wenn mehrere Begehren verfolgt werden.
IV. Der vorläufige/einstweilige Rechtsschutz im Verwaltungsprozess
Der vorläufige Rechtsschutz geht einer Klage zeitlich voraus. Er dient dem Schutz der Rechte einer Person, wenn sie nicht auf eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren warten kann, weil dadurch erhebliche Nachteile entstehen würden.
Zu unterscheiden ist zwischen
§ 80 V VwGO (Antrag auf Anordnung oder Herstellung der aufschiebenden Wirkung) und der
einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zur Sicherung von Rechten oder der vorläufigen Regelung eines Rechtsverhältnisses.
§ 80a VwGO regelt den vorläufigen Rechtsschutz bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung, also wenn neben Adressaten auch ein Dritter von dem Verwaltungsakt betroffen ist. Dieser stellt das Gegenstück zur Drittanfechtungsklage im vorläufigen Rechtsschutz.
V. Das Widerspruchsverfahren
Das Widerspruchsverfahren nach § 68 VwGO ist grundsätzlich vor Erhebung der Anfechtungsklage durchzuführen. Es ist ein Vorverfahren im Verwaltungsprozess, das die Möglichkeit bietet, eine behördliche Entscheidung noch einmal überprüfen zu lassen, bevor der Fall vor Gericht gebracht wird. Hiervon bestehen aber auch Ausnahmen, die hauptsächlich in § 68 VwGO selbst und im Landesrecht geregelt sind.