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Zivilrecht

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Immobiliarsachenrecht

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Ansprüche aus dem EBV

Rechte des Grundstückseigentümers

Teilgebiet

Immobiliarsachenrecht

Thema

Ansprüche aus dem EBV

Tags

Grundbuch
Zurückbehaltungsrecht
Herausgabe
Besitz
Grundbuchberichtigung
Grundbuchunrichtigkeit
Widerspruch
Herausgabeanspruch
§ 985 BGB
§ 1004 BGB
§ 894 BGB
§ 899 BGB
§ 892 BGB
§ 273 BGB
§ 812 BGB
§ 873 BGB
§ 883 BGB
§ 891 BGB
§ 898 BGB
§ 925 BGB
§ 987 BGB
§ 994 BGB
§ 1000 BGB
§ 1006 BGB
§ 1113 BGB
§ 19 GBO
§ 39 GBO
§ 935 ZPO
§ 894 ZPO
§ 325 ZPO
§ 727 ZPO

In der Klausur kann nach Ansprüchen eines Grundeigentümers gefragt sein. Hier kannst du teilweise auf dein Wissen aus dem Mobiliarsachenrecht zurückgreifen. Als Besonderheit gibt es im Immobiliarsachenrecht jedoch auch einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung aus § 894 BGB. 

Während im Mobiliarsachenrecht der Besitz die zentrale Publizitätsfunktion erfüllt (vgl. § 1006 BGB), tritt im Immobiliarsachenrecht das Grundbuch an diese Stelle (vgl. § 891 BGB). Neben den klassischen Eigentümeransprüchen, die du bereits aus dem Mobiliarsachenrecht kennst, tritt daher als immobiliarsachenrechtliche Besonderheit der Anspruch auf Grundbuchberichtigung aus § 894 BGB. Dieser schützt den wahren Eigentümer davor, dass ein anderer zu Unrecht im Grundbuch steht.

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