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Handelsrechtliche Stellvertretung

Grundlagen der handelsrechtlichen Stellvertretung

Teilgebiet

Handelsrecht

Thema

Handelsrechtliche Stellvertretung

Tags

Stellvertretung
Prokura
Handlungsvollmacht
Ladenvollmacht
Gliederung
  • I. Prokura

  • II. Handlungsvollmacht

  • III. Ladenvollmacht

Das HGB regelt drei besondere Formen der Vollmacht für die Stellvertretung in handelsrechtlichen Konstellationen: Die Prokura, die Handlungsvollmacht und die Ladenvollmacht.

Auch für das Handelsrecht gelten die Regeln des Allgemeinen Teils des BGB (insbesondere über die Stellvertretung), weshalb auch im Handelsrechtsverkehr eine „normale“ Vollmachterteilung gemäß § 167 I BGB möglich ist.

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Platzhalter Grafik

I. Prokura

Die Prokura ist in den §§ 48 ff. HGB geregelt. Genaueres findest du hier.

II. Handlungsvollmacht

Die Ladenvollmacht ist in § 54 HGB geregelt. Genaueres findest du hier.

III. Ladenvollmacht

Die Ladenvollmacht ist in § 56 HGB geregelt. Genaueres findest du hier.

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