Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesLernpfadePreisMagazinRoadmapÜber unsAnmelden

Zivilrecht

/

Schuldrecht AT

/

Verzug

Gläubigerverzug

Teilgebiet

Schuldrecht AT

Thema

Verzug

Tags

Verzug
Gläubiger-/Annahmeverzug
Angebot
Gegenleistungsgefahr
Haftungserleichterung
§ 293 BGB
§ 294 BGB
§ 295 BGB
§ 296 BGB
§ 297 BGB
§ 298 BGB
§ 299 BGB
§ 300 BGB
§ 286 BGB
§ 433 BGB
§ 130 BGB
§ 640 BGB
§ 273 BGB
§ 275 BGB
§ 326 BGB

I. Einführung

Die Erfüllung einer Verbindlichkeit kann nicht nur durch ein Verhalten des Schuldners, sondern auch durch ein Verhalten des Gläubigers gestört werden. Dabei handelt es sich regelmäßig um Fälle, in denen der Schuldner im Rahmen seiner Leistungserbringung auf eine Mitwirkung des Gläubigers angewiesen ist. Da der Gläubiger in den meisten Fällen hierzu nicht verpflichtet ist, der Schuldner aber durch die mangelnde Mitwirkung nicht von seiner Leistungspflicht befreit wird, sieht das Gesetz zum Schutz des Schuldners eine Reihe von Rechtsfolgen in den §§ 300 ff. BGB vor (Mitwirkungsverpflichtungen gibt es ausnahmsweise etwa bei Abnahmepflichten nach §§ 433 II, 640 BGB).

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten