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Zivilrecht

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Sonstige vertragliche & quasivertragliche Schuldverhältnisse

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Darlehensrecht

Grundlagen des Darlehensvertrages

Teilgebiet

Sonstige vertragliche & quasivertragliche Schuldverhältnisse

Thema

Darlehensrecht

Tags

Darlehensvertrag
Verbraucherdarlehen
Darlehen
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I. Einleitung

Der Darlehensvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem sich ein Darlehensgeber dazu verpflichtet, einem Darlehensnehmer Geld oder vertretbare Sachen eigentumsweise zu übertragen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Darlehensnehmer, nach Zeitablauf oder Kündigung den Geldbetrag zurückzuzahlen oder Sachen gleicher Art, Güte und Menge zurückzugewähren. Es handelt sich um einen Konsensualvertrag. Er kommt also durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

Insbesondere Gelddarlehen sind von großer wirtschaftlicher Bedeutung im Alltag. Ein Gelddarlehen ermöglicht es vielen Menschen, Anschaffungen zu tätigen, obwohl das benötigte Kapital nicht sofort zur Verfügung steht (z. B. Häuser, Autos, größere Haushaltsgegenstände). Auch Unternehmen benötigen oft Darlehen, um Investitionen zu finanzieren und so die Wirtschaft am Laufen zu halten. Somit sind Darlehen ein wesentlicher Bestandteil unseres Finanzsystems.

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