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Verfassungsorgane

Bundesregierung (Art. 62 ff. GG)

Teilgebiet

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Thema

Verfassungsorgane

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Art. 62 GG
Richtlinienkompetenz

I. Einleitung 

Die Bundesregierung ist eines der zentralen Verfassungsorgane im Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland. Ihre rechtlichen Grundlagen finden sich in den Art. 62 ff. GG. Als oberstes Organ der Exekutive ist sie für die politische Leitung und Steuerung des Bundes verantwortlich und trägt damit maßgeblich zur Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Gesetze bei.

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