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7. Abschnitt: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123–145d StGB)

§ 124 StGB (Schwerer Hausfriedensbruch)

Teilgebiet

BT

Thema

7. Abschnitt: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123–145d StGB)

Tags

Widerrechtliches Eindringen
Teilnahme
Wohnung
Schwerer Hausfriedensbruch
Menschenmenge
Zusammenrotten
Gewalttätigkeiten
Mit vereinten Kräften
Tatobjekt
Öffentlichkeit
Subjektiver Tatbestand
Teilnahmehandlung
Geschäftsraum
§ 124 StGB
§ 123 StGB
§ 242 StGB
§ 125 StGB

Dieser Artikel behandelt den schweren Hausfriedensbruch nach § 124 StGB. Die Examensrelevanz ergibt sich vor allem daher, dass der schwere Hausfriedensbruch regelmäßig bei gewaltsamen Demonstrationen relevant wird und daher für Klausurkonstellationen wie die Klimakleberfälle oder die Besetzung von Uni-Gebäuden im Zuge der Pro-Palästina-Demonstrationen in den Jahren 2024/2025 gut geeignet ist.

Es wird empfohlen, sich im Vorhinein den Artikel zum „einfachen“ Hausfriedensbruch nach § 123 I StGB durchzulesen.

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