Das Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 I BGB ist als Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners ausgestaltet und soll diesen vor einseitiger Rechtsdurchsetzung des Gläubigers schützen.
Zivilrecht
/Schuldrecht AT
/Grundlagen
Teilgebiet
Schuldrecht AT
Thema
Grundlagen
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Das Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 I BGB ist als Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners ausgestaltet und soll diesen vor einseitiger Rechtsdurchsetzung des Gläubigers schützen.
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