I. Einleitung
Mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht nach § 312g BGB wird dem Verbraucher für bestimmte Situationen das Recht eingeräumt, den Vertragsschluss nochmals zu überdenken und sich gegebenenfalls durch die Ausübung des Widerrufsrechts vom Vertrag zu lösen. Damit durchbricht das Widerrufsrecht den Grundsatz von Pacta sunt servanda.
Im Kontext des zentralen § 312g BGB handelt es sich um Konstellationen, in denen der Unternehmer dem Verbraucher entweder
zu nahe ist, weil der Verbraucher den Vertrag bei dem Unternehmer abschließt (Außergeschäftsraumvertrag, s.u.)
oder zu fern ist, weil der Vertrag mit einem Fernkommunikationsmittel geschlossen wird (Fernabsatzvertrag, s.u.)
In beiden Fällen ist der Verbraucher schutzbedürftig, weil er entweder die Ware nicht richtig prüfen kann oder Überrumpelungsgefahr besteht.
Das Widerrufsrecht nach § 312g BGB ist Teil des Verbraucherschutzrechts, das auf der europäischen Verbraucherrichtlinie (VRRL) beruht, sodass hier stets an eine richtlinienkonforme Auslegung zu denken ist (mehr dazu findest du hier).


