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Schuldrecht AT

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Störung der Geschäftsgrundlage

Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

Teilgebiet

Schuldrecht AT

Thema

Störung der Geschäftsgrundlage

Tags

Störung der Geschäftsgrundlage
Wirtschaftliche Unmöglichkeit
Faktische Unmöglichkeit
Auslegung
Anfechtung
Vertragsanpassung
Kündigung
Hypothetisches Element
Normatives Element
Reales Element
Risikozusammenhang
Dauerschuldverhältnis
Wichtiger Grund
Rücktritt
Ergänzende Vertragsauslegung
Corona-Pandemie
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§ 812 BGB
§ 139 ZPO

I. Einführung

Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, können sich nach Vertragsschluss so schwerwiegend verändern, dass ein Festhalten am Vertrag für die Parteien unzumutbar ist. Oder diese Umstände können bei Vertragsschluss schon gefehlt haben und erst nachträglich bekannt geworden sein (§ 313 II BGB). Um den geänderten Umständen Rechnung zu tragen, wurde das Institut zur Störung der Geschäftsgrundlage entwickelt. Mittlerweile ausdrücklich in § 313 I BGB normiert, folgt daraus vorrangig ein Anspruch der Parteien auf Vertragsanpassung. Insofern handelt es sich um eine Abweichung vom Grundsatz „pacta sunt servanda“.

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