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I. Einleitung

Der Leasingvertrag ist ein an den Mietvertrag angelehnter Vertragstyp, der im BGB nicht geregelt ist und daher auch in unterschiedlichen Varianten auftaucht.

Seine Grundfunktion ist, einen Mittelweg zwischen der Miete eines Gegenstandes und dem Kauf des Gegenstandes zu schlagen. Zudem hat er verschiede betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Vorteile für den Leasingnehmer. 

Praktisch relevant ist er insbesondere im Kfz-Handel und wird aufgrund seiner Besonderheiten gerne auch in Klausuren geprüft, da die Rechtsverhältnisse der Beteiligten im Dreieck durchaus komplex sind und genau analysiert werden muss, welche Vertragspartei welche Pflichten trägt und insbesondere in welchem Verhältnis Leistungsstörungen behandelt werden.

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