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Verwaltungsrecht AT

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Verwaltungsakt

Formelle Fehler eines Verwaltungsakts

Teilgebiet

Verwaltungsrecht AT

Thema

Verwaltungsakt

Tags

Formelle Fehler
Nichtigkeit
Unbeachtlichkeit
Formelle Rechtswidrigkeit
Heilung
§ 44 VwVfG
§ 45 VwVfG
§ 46 VwVfG

I. Einleitung

Grundsätzlich ist ein Verwaltungsakt, der an einem formellen Fehler leidet, rechtswidrig und dessen Bestand könnte mit einer Anfechtungsklage angegriffen werden. Formelle Fehler können aber je nach Art und Intensität des Fehlers verschiedene Auswirkungen haben, beziehungsweise verschiedene Rechtsfolgen nach sich ziehen. Der Fehler könnte so bedeutend sein, dass er nach § 44 VwVfG zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts führt. Er könnte aber auch eventuell nach § 45 VwVfG geheilt werden oder nach § 46 VwVfG unbeachtlich sein. Von diesen Möglichkeiten und deren Prüfung in der Klausur widmet sich dieser Artikel.

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