Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesKarteikartenPreisBlogNewsÜber unsAnmelden

Zivilrecht

/

Bereicherungsrecht

/

Nichtleistungskondiktion

Einleitung zur Nichtleistungskondiktion

Teilgebiet

Bereicherungsrecht

Thema

Nichtleistungskondiktion

Tags

Nichtleistungskondiktion
§ 812 BGB
§ 816 BGB
§ 822 BGB
Gliederung
  • I. Arten der Nichtleistungskondiktion

Von den Leistungskondiktionen sind die Nichtleistungskondiktionen zu unterscheiden. Während bei den Leistungskondiktionen eben eine Leistung durch den Anspruchsteller erfolgt, erfolgt der Rechts-/Sachübergang bei der Nichtleistungskondiktion ohne das Zutun des Anspruchstellers ("in sonstiger Weise"), also eben nicht durch Leistung. 

Die Nichtleistungskondiktionen dienen dem Schutz von Rechtsgütern vor unberechtigter Inanspruchnahme.

Die Eingriffskondiktion nach § 812 I 1 Fall 2 BGB stellt eine besonders klausurrelevante Nichtleistungskondiktion dar. 

I. Arten der Nichtleistungskondiktion

Wie bei der Leistungskondiktion gibt es auch bei der Nichtleistungskondiktion verschiedene Anspruchsgrundlagen. 

Web App FeatureUnsere Grafiken sind nur in der Web App verfügbar.
Platzhalter Grafik

Die Eingriffskondiktion gemäß § 812 I 1 Fall 2 BGB ist einschlägig, wenn der Kondiktionsschuldner in den Zuweisungsgehalt eines fremden Rechts eingegriffen hat (dazu mehr im Artikel zur Eingriffskondiktion).

Wenn weder ein solcher Eingriff noch eine Leistung des Kondiktionsgläubigers vorliegt, greifen die sonstigen Nichtleistungskondiktionen ein. Hier gibt es im Rahmen des § 812 I 1 Fall 2 BGB die

Weitere Fälle der Nichtleistungskondiktion sind in § 816 BGB (siehe hier) und § 822 BGB (siehe hier) enthalten.

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten