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Zivilrecht

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Kreditsicherungsrecht

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Personalsicherheiten

Einleitung zu den Personalsicherheiten

Teilgebiet

Kreditsicherungsrecht

Thema

Personalsicherheiten

Tags

Personalsicherheit
Realsicherheit
Bürgschaft
Schuldbeitritt
Zahlungsgarantie
Valutaverhältnis
Deckungsverhältnis
Vollzugsverhältnis
Privatvermögenshaftung
§ 1204 BGB
§ 1113 BGB
§ 1147 BGB
§ 765 BGB
Gliederung
  • I. Begriffe

  • II. Einzelne Sicherheiten

I. Begriffe

Der Begriff „Personalsicherheit“ leitet sich daraus ab, dass anstelle einer Realsicherheit der Gläubiger eine zusätzliche Sicherheit durch eine zusätzliche, mit ihrem gesamten Privatvermögen haftende Person erhält. Die Haftung bei einer Realsicherheit ist hingegen „nur“ auf den Gegenstand beschränkt.

Merke

Pfandrecht, § 1204 (Mobiliarsicherheit) oder Hypothek §§ 1113 I, 1147 BGB (Immobiliarsicherheit)

Im Rahmen der Personalsicherheit sind folgende Rechtsverhältnisse strikt zu unterscheiden:

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  • Valutaverhältnis: Das Sicherungsversprechen besagt, ob der Sicherungsnehmer oder Gläubiger eine Sicherheit beanspruchen kann

  • Deckungsverhältnis: Der Bürgschafts- oder Garantieauftrag besagt, warum jemand die Sicherheit zur Verfügung stellt

  • Vollzugsverhältnis: Bestellung der Sicherheit (Bürgschaftsvertrag, Schuldbeitritt, Garantievertrag)

II. Einzelne Sicherheiten

Die wesentlichen klausur- und praxisrelevanten Personalsicherheiten sind die folgenden:

Merke

Schuldbeitritt und Zahlungsgarantie sind gesetzlich nicht vorgesehen. Sie sind jedoch im Rahmen der Privatautonomie zulässig und können daher auch ohne gesetzliche Regelungen vereinbart werden.

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