I. Grundlagen
Mobiliarsicherheiten sichern Forderungen durch:
Vorbehalt (Übereignung unter Eigentumsvorbehalt),
Übertragung (Sicherungsübereignung) und
Einräumung (Verpfändung) von Rechten an beweglichen Sachen.
Sie kombinieren Rechtsgeschäftslehre, Schuld- und Sachenrecht und zeichnen sich deswegen durch eine hohe Examensrelevanz aus.
Außerdem sind sie in der Praxis vor allem in der Gewährung von Krediten von Bedeutung. Sie bieten dem Kreditgeber Sicherheit für den Fall, dass der Schuldner seiner Verpflichtung zur Rückgewähr des Kredits nicht nachkommen kann. Dann hat der Sicherungsnehmer verschiedene Möglichkeiten, die Mobiliarsicherheit zu verwerten, sprich: zu Geld zu machen. Hat er etwa Sicherungseigentum an einer beweglichen Sache, so kann er die Sache behalten und für sich nutzen. Außerdem kann er die Sache veräußern und dadurch Erlös generieren. Dieser wird wiederum auf die durch den Schuldner zu zahlende Summe angerechnet.
Pfandrecht, Sicherungseigentum und Eigentumsvorbehalt stellen Formen des Realkredits dar. Dieser ist dadurch gekennzeichnet, dass der Sicherungsnehmer Sachen veräußern und sich aus dem Veräußerungserlös befriedigen kann. In Abgrenzung hierzu geht es beim Personalkredit darum, dass der Sicherungsnehmer einen zusätzlichen Schuldner erhält.
II. Einzelne Sicherheitstypen
1. Pfandrechte
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2. Eigentumsvorbehalt
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3. Sicherungseigentum
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