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14. Abschnitt: Ehrdelikte (§§ 185 - 200 StGB)

§ 185 StGB (Beleidigung)

Teilgebiet

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Thema

14. Abschnitt: Ehrdelikte (§§ 185 - 200 StGB)

Tags

Beleidigung
Ehre
Ehrverletzungen
Missachtung
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Tatsachenbehauptungen
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Dieser Artikel befasst sich mit der Beleidigung nach § 185 StGB. § 185 StGB besitzt hohe Examensrelevanz, da er sich für einen eigenen Tatkomplex anbietet. Auch die stetige Aktualität der Frage, ob Äußerungen von Satirikern oder Kabarettisten eine Beleidigung oder anderweitige Ehrverletzung darstellen oder unter die Meinungsfreiheit (Art. 5 I 1 Var. 1 GG) beziehungsweise Pressefreiheit (Art. 5 I 2 Var. 1 GG) fallen, machen die §§ 185 ff. StGB zu geeignetem Klausurmaterial.

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