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Strafrecht

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6. Abschnitt: Straftaten gegen die Staatsgewalt (§§ 110 - 122 StGB)

§ 114 StGB (Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte)

Teilgebiet

BT

Thema

6. Abschnitt: Straftaten gegen die Staatsgewalt (§§ 110 - 122 StGB)

Tags

Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
Diensthandlung
Rechtmäßigkeit der Diensthandlung
Angriff
Vollstreckungshandlung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Amtsträger
Soldat
Vorsatz
Vorsatzdelikt
Regelbeispiele
Tateinheit
Staatsgewalt
§ 52 StGB
§ 113 StGB
§ 114 StGB
§ 115 StGB

Dieser Artikel behandelt den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte gemäß § 114 StGB. § 114 StGB reiht sich in mehrere Delikte (§§ 113, 114, 115 StGB) ein, die den Schutz von Vollstreckungsbeamten oder ihnen gleichstehenden Personen und damit die Durchsetzungsfähigkeit der Staatsgewalt bezwecken.

Aufgrund vieler Gemeinsamkeiten zwischen den beiden Straftatbeständen sollte zunächst der Artikel zu § 113 StGB gelesen werden.

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